Das neue Medizinalberufegesetz verpflichtet Apotheker, die eine Offizinapotheke führen möchten, eine Weiterbildung zu absolvieren. Auf kantonaler Ebene werden nun die Regeln für die Stellvertretung von Offizinleitern festgelegt. Es gibt Befürchtungen, dass ohne abgeschlossene Weiterbildung auch keine Stellvertretungen möglich sein werden.

Die swissYPG hat nach Bekanntwerden einer Empfehlung der Kantonsapothekervereinigung (KAV) zur Stellvertreterregelung eine Umfrage bei ihren Mitgliedern und Pharmazie-Studierenden durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass grosse Unsicherheit unter jungen Apothekern und Studierenden herrscht und dass es ein grosses Informationsbedürfnis zu diesem Thema gibt. Gemäss gegenwärtigem Stand der Empfehlung der KAV würden die Möglichkeiten einer Stellvertretung stark eingeschränkt. Dies klingt für Studienabgänger zunächst nicht sehr motivierend. Panikmache ist jedoch nicht angebracht.

Weiterbildungspflicht ist richtig

Mit dem neuen Medizinalberufegesetz werden das Impfen und die Diagnose sowie Behandlung häufig auftretender Erkrankungen als Grundkompetenz der Apotheker gesetzlich verankert. Verglichen zu früher ist das ein revolutionärer Schritt, der die Rolle der Apotheker in der Grundversorgung stärkt.

Dass das Führen einer Offizin neben diesen klinischen auch zahlreiche weitere Kompetenzen erfordert, die nicht mit dem Grundstudium abgedeckt werden, sollte klar sein. Dass bis vor 15 Jahren sogar ab dem dritten Studienjahr, noch vor jeder klinischen Vorlesung, zweiwöchige Stellvertretungen in der Apotheke gemacht werden durften, erscheint aus heutiger Sicht undenkbar.

Dass ein Apotheker ab Studium eine Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung erhielt, stand dem Bemühen des Apothekerstandes, mit den Ärzten auf gleicher Stufe zu stehen, diametral gegenüber. Das wäre so, als ob ein Mediziner nach dem Studium direkt eine Arztpraxis übernehmen könnte – was jedoch schon längst nicht mehr möglich ist.

Mit dem Gesetz wird die Weiterbildung zum selbstverständlichen Teil des pharmazeutischen Curriculums, wie dies bei den Ärzten schon lange der Fall ist. Mit etwa drei Jahren ist die Dauer in einem massvollen Rahmen. Die Weiterbildungspflicht ist keine Degradierung, sondern im Gegenteil eine Aufwertung. Wir dürfen mehr – im Gegenzug müssen wir aber auch unsere Qualifikation vorzeigen.

Weiterbildungspflicht auch für angestellte Apotheker?

Unter Kantonsapothekern wird nun die Frage diskutiert, ob für angestellte Apotheker, die den Offizinleiter in Abwesenheit vertreten, die gleichen Bedingungen gelten sollten. Die Kantone sind in der Auslegung dieser Frage frei, jedoch kommt der Kantonsapothekervereinigung (KAV) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) ein hohes Gewicht zu.

Im Moment steht ein Konsensentwurf im Raum, welcher für angestellte Apotheker ohne abge-schlossene Weiterbildung nur begrenzte Stellvertretungsmöglichkeiten vorsieht: Ein fixer Tag pro Woche, einige Stunden pro Tag sowie vier Wochen Urlaubsvertretung pro Jahr.

SwissYPG ist klar der Auffassung, dass diese Empfehlung die Qualität der Gesundheitsversorgung nicht verbessert und die Möglichkeiten für junge Apotheker erheblich einschränkt. Wir haben daher an die Gesundheitsdirektoren das Begehren gestellt, eine angemessene Regelung ins Auge zu fassen. Wir haben hierfür eine umfassende Stellungnahme verfasst (siehe Link zur Stellungnahme rechts).

Kantonale Vorschriften im regionalpolitischen Kontext verstehen

Der Kanton Tessin hat eine sehr strenge Regelung erlassen, gemäss welcher Apotheker ohne Weiterbildung gar keine Stellvertretungen übernehmen dürfen. Jedoch erhalten Apothekerinnen, welche sich in die Weiterbildung zum Fachapotheker eingeschrieben haben, bereits nach einigen Monaten Praxis bereits wieder Stellvertretermöglichkeiten, die der heutigen Praxis entsprechen.

Im Tessin haben die Apotheker selber diese Regelung befürwortet. Im Kanton Tessin sind ca. 50% der angestellten Apotheker Grenzgänger aus Italien mit einer italienischen Ausbildung. Dies hat zur Folge, dass der Anfangslohn für Apotheker etwa bei CHF 4500 liegt. Folglich wandern Tessiner Studierende nach dem Studium aus ihrer Heimat in andere Landesteile ab.

Um die Attraktivität und Qualität des Tessiner Apothekenwesens für Schweizer Absolventen zu verbessern, hat man sich daher für diese Regelung entschieden.

Engagiert euch in den Kantonen

In der Gesundheitspolitik spielt die kantonale Ebene eine sehr grosse Rolle. Weder swissYPG noch pharmaSuisse haben die nötigen Ressourcen, um alle Kantone abzudecken. Wir empfehlen daher allen, Mitglied im kantonalen Apothekerverein zu werden und sich dort zu engagieren. Sowohl für das Gewinnen von Informationen als auch für das Erzielen von Änderungen sind die kantonalen Verbände sehr wichtig.

Apotheker sind unverzichtbar für die medizinische Grundversorgung – aber nur, wenn dies auch für die Bevölkerung spürbar ist. Die neuen klinischen Kompetenzen gehen damit einher, dass zu den Patienten ein menschliches Vertrauensverhältnis aufgebaut werden muss, damit sie auch bereit sind, unsere Dienstleistungen anzunehmen.

Politisch stellt sich auch die Frage, inwiefern die Weiterbildung staatlich subventioniert werden sollte, wie dies bei den Ärzten der Fall ist. Solche Fragen werden auf Basis des wahrgenommenen Mehrwerts beantwortet. Auch hier ist das Engagement im Beruf und in Vereinen wichtig, um diese Wahrnehmung zu stärken und die Vorstellungen über die Apotheke als Medikamentenladen wegzuholen.

Tipps für die Zeit nach dem Studium

Zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, wie die kantonalen Regelungen schlussendlich aussehen werden. Zur Orientierung nach dem Studium möchten wir trotzdem einige Empfehlungen abgeben, um die berufliche Laufbahn in Bezug auf eine Offizintätigkeit planen zu können.

  • Pensum

    Falls nur ein Tag Stellvertretung pro Tag möglich ist, macht es umso mehr Sinn, in Teilzeit zu arbeiten. Die restliche Zeit kann für berufliche Orientierung, Weiter- oder Fortbildung und andere Tätigkeiten investiert werden, die sich ebenfalls positiv auf das berufliche CV auswirken. Wer Vollzeit arbeiten möchte oder aus finanziellen Gründen darauf angewiesen ist, sollte sich eher in grossen Apotheken oder in Kantonen mit angemessener Regelung bewerben.

  • Standortwechsel

    Für junge Apothekerinnen erscheint es attraktiv, den Standort häufig zu wechseln, um möglichst viele Berufsaspekte kennenzulernen. Wir empfehlen jedoch, während des ersten Jahres nach dem Studium maximal an zwei Standorten zu arbeiten, da es eine gewisse Zeit erfordert, bis man sich in einem Betrieb sattelfest bewegen kann und sich der Arbeit mit den Patienten zuwenden kann.

  • Weiterbildung

    Neben den „grossen“ Weiterbildungen zum Fachapotheker gibt es auch „kleinere“ Einheiten wie die Fähigkeitsausweise. Sie statten Absolventen mit einem Plus an Kompetenz aus, sind aber weniger aufwändig und kosten weniger. Ausserdem können sie voraussichtlich für die eidgenössische Weiterbildung angerechnet werden. Wer noch nicht sicher ist, kann sich damit an ein Feld herantasten.

  • Finanzierung der Weiterbildung

    Die Weiterbildung zum Fachapotheker kostet ca. 25‘000 Franken in etwa drei Jahren, Fähigkeitsausweise einige tausend Franken. Oft erklären sich Arbeitgeber bereit, etwas an Weiterbildungen zu zahlen oder sie ganz zu übernehmen. Dies geht jedoch im Gegenzug mit Verpflichtungen einher (z.B. Mehrjahresverträge). Dies muss man sich individuell überlegen.

  • Berufsfeld

    Nach dem Studium sind sich viele Absolventen noch nicht sicher, in welches Feld sie einsteigen möchten. Für eine solche „Orientierungsphase“ sollte eine klare Zeitspanne bestimmt werden (z.B. ein Jahr), bis zu welcher man sich für ein Tätigkeitsfeld entscheidet. Pensum und Standort sollten nach obigen Überlegungen ausgewählt werden. Unseren Mitgliedern stellen wir mit pharmAvenir ein Netzwerk aus Apothekern verschiedener Berufsfeldern zur Verfügung. Dieses Netzwerk gibt jungen Apothekern einen Überblick über die verschiedenen Tätigkeitsfelder eines diplomierten Apothekers. Derzeit befinden sich Factsheets und Kontaktmöglichkeiten zu 22 verschiedenen Berufsprofilen im Mitgliederbereich unserer Webseite.

Zusammenfassend stärkt die Weiterbildungspflicht die Position der Apothekerschaft. SwissYPG engagiert sich zusammen mit pharmaSuisse dafür, dass Pharmazieabsolventen faire Stellvertreterregelungen für die Tätigkeit in der Offizin erhalten. Studienabgänger sollten ihre Laufbahn aber keinesfalls nur davon abhängig machen. Im Verhältnis zur gesamten beruflichen Laufbahn ist die Weiterbildung nur ein kurzer Abschnitt, der einem dabei hilft, eine ganzheitlich kompetente Medizinalperson zu werden.

Kontakt

Author

Erwin Wendelspiess

Swiss Young Pharmacists Group (swissYPG)

Stationsstrasse 12
3097 Bern-Liebefeld

Tel: 031 978 58 58
info@swissypg.org


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